Allgemeine
Geschäftsbedingungen Hundepension Pfalz
1.
Pensionsvertrag
1.1 Zwischen dem Hundehalter
des in Pension gegebenen Hundes und dem Inhaber der Hundepension
Pfalz, wird ein Pensionsvertrag abgeschlossen. Die hier
aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen werden
Bestandteil eines jeden Pensionsvertrages. Der Inhaber der
Pension weist jeden Hundehalter bei Vertragsabschluß
ausdrücklich darauf hin, dass die hier aufgeführten
allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des
Pensionsvertrages sind. Jeder Hundehalter, der seinen Hund in die
Pension gibt, versichert, in zumutbarer Weise von dem Inhalt der
allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hundepension Pfalz,
Kenntnis erlangt zu haben. Jeder Hundehalter, der mit der
Hundepension Pfalz einen Vertrag abschließt, ist mit der
Geltung der hier aufgeführten allgemeinen
Geschäftsbedingungen einverstanden.
1.2 Die
Hundepension gewährleistet jedem in Pension gegebenen Hund
während der vereinbarten Pensionsdauer auf dem umzäunten
Gelände, bzw. den vorhandenen Freigehegen, ausreichend
Freilauf zu verschaffen.
1.3 Der Hundehalter wird durch
die Hundepension unverzüglich benachrichtigt, wenn bei
seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen
auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das
gewöhnliche Maß übersteigen. Der Hundehalter ist
verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Hundepension
Pfalz, der Aufenthaltsort des Hundehalters bekannt ist, so dass
die Hundepension den Hundehalter auch tatsächlich jeder Zeit
nachrichtlich erreichen kann. Oder gegebenenfalls einen
vereinbarten Ansprechpartner.
1.4 Der Hundehalter wird
über die Unterbringung und Haltung in der Pension durch das
Beratungsgespräch und durch die Möglichkeit einer
Besichtigung der Hundepension Pfalz, eingehend informiert. Der
Besitzer konnte die Hundepension vorab besichtigen.
Besonderheiten der Verpflegung, medizinischer Versorgung sowie
Verhaltensauffälligkeiten sind durch den Hundehalter vor
Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben.
1.5
Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen,
dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Pension gegeben wird.
Dieses bezieht sich ebenfalls ausdrücklich auf die anderen
in der Pension befindlichen Hunde, bzw. auf Auseinandersetzungen
zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen.
2.
Aufnahmebedingungen
Der Hundehalter ist verpflichtet, auf
Verhaltensauffälligkeiten seines Hundes hinzuweisen,
insbesondere, wenn er schnappt, beißt, nachhaltig Menschen
anknurrt oder der Kampfhundeverordnung unterliegt. Der
Besitzer bestätigt dass sein Hund keine Gefahr für den
Menschen als auch für andere Hunde darstellt, falls doch,
hat der Besitzer die Pflicht darauf hinzuweisen und der Hund wird
in geeigneter und artgerechter Weise untergebracht.
Auch
im Interesse der anderen Gäste werden nur geimpfte und
entwurmte Tiere aufgenommen, des Weiteren müssen die Tiere
frei von ansteckenden Krankheiten wie von Milben, Flöhen,
Läusen o. ä. sein. Der Hund muss eine gültige
Impfung gegen die folgenden Impfungen haben: S H L T P (Staupe,
Hepatitis, Leptospirose, Tollwut, Parvovirose)
Vor der Abgabe
des Tieres ist der Impfausweis vorzulegen.
Es ist ebenfalls in
letzter Instanz der Hundepension vorbehalten zu entscheiden, ob
der in Obhut gegebene Hund, verträglich mit anderen Hunden
ist, bzw. gesundheitlich nach Augenschein in der Lage ist, um
dementsprechend die artgerechte Haltung des Hundes zu
garantieren.
3.
Tierarztkosten/Tierheim
3.1
Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle
Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt
oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines
Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die hierbei
entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den
Hundehalter übernommen. Etwaige Zusatzkosten (Tierarzt,
Medikamente,
etc.) müssen vom Besitzer bei Abholung des Hundes beglichen
werden.
3.2 Der Hundehalter versichert, dass sein in
Pension gegebener Hund die nachfolgend genannten Impfungen
besitzt. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Hundepension
Pfalz berechtigt, vom Pensionsvertrag zurückzutreten oder
die Impfungen auf Kosten des Hundehalters nachzuholen.
Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu
Lasten des Hundehalters. Die Hundepension Pfalz übernimmt
hierfür keinerlei Gewähr und schließt jeden
Schadenersatz hierzu aus. Der Hundehalter sichert zu, dass der
Hund innerhalb des letzten Jahres folgende Impfungen erhalten
hat: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose
(Virushusten nach Absprache).
3.3 Der in Pension
gegebene Hund wird umgehend nach Ablauf der vereinbarten
Pensionsdauer durch den Hundehalter abgeholt. Im Falle der
Nichteinhaltung wird der Hund nach 7 Tagen einem Tierheim
zugeleitet. Das Tierheim wird von der Hundpension Pfalz
ausgesucht. Die in diesem Zusammenhang stehenden Kosten werden
dem Hundehalter in Rechnung gestellt.
3.4 Dem
Hundehalter ist bekannt, dass läufige Hündinnen nicht
aufgenommen werden können.Besondere Vereinbarungen sind in
Notfällen abzusprechen. Sollte der Hundehalter eine läufige
Hündin in Pension geben und dieses der Hundepension Pfalz
verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung
der Hündin während der Pensionszeit) keine Haftung
übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu
Lasten des Hundehalters.
3.5 Der Verdacht auf eine
Erkrankung des in Pension zu gebenden Hundes ist ausdrücklich
vom Hundehalter bekanntzugeben. Die Hundepension Pfalz, übernimmt
keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen.
4.Pensionspreise
4.1
Preise siehe Preisliste. Der Bringtag zählt in voller Höhe
als Pensionstag. Der Abholtag zählt dann nicht als
Pensionstag, wenn der Hund in der Zeit bis 10.00 Uhr abgeholt
wird.
4.2 Der Pensionspreis wird nach Absprache
entweder im Vorraus per Überweisung oder am Bringtag des
Hundes entrichtet. Bei Erst-Kunden sind 50 % der gesamten
Pensionskosten im Voraus zu entrichten.
5.
Das Futter
Das Trocken-, bzw. Nassfutter ist in den
Preisen nicht enthalten, wir empfehlen bei Hunden, die nur für
ein paar Tage bei uns sind, das eigene Futter mitzubringen, um
einen unnötigen Futterwechsel zu vermeiden. Sollte das
Füttern unseres Futters erwünscht sein, berechnen wir
pro Tag und Hund, einen Aufpreis von 2,00 €.
6.
Anmeldung
Die Anmeldung kann telefonisch, schriftlich (
Post oder E-Mail) oder auch persönlich erfolgen. Umgehend
nach der Anmeldung per Post oder Email, erhalten Sie eine
Buchungsbestätigung zugestellt.Wir weisen jedoch
ausdrücklich daraufhin, bei vergessen der Unterschrift, gilt
der Vertrag ebenfalls als verbindlich, d.h. Der Vertag kommt beim
Ausfüllen des Anmeldeformulars ob per Email oder bei uns vor
Ort, auch ohne Unterschrift der Hundepension Pfalz und des
Hundebesitzers zu stande und ist verbindlich. Die Hundepension
ist nicht verpflichtet die Besitzverhältnisse des Hundes zu
klären und verlässt sich auf die Angaben des Besitzers
bzw. Überbringers, die in dem Vertrag gemacht wurden und die
Eintragungen im Impfpass. Der Besitzer oder Überbringer
bestätigt, dass alle Informationen betreffend des Hundes
vollständig und wahrheitsgetreu sind.
Auf Grund der
geringen Aufnahmekapazität und der damit verbundenen
sorgfältigen Planung unsererseits, behalten wir uns das
Recht vor, bei Absagen der gebuchten Termine
Schadensersatzforderungen in Höhe von 50% bis zu 100% (je
nach Zeitraum der Absage) des geplanten Rechnungsbetrages in
Rechnung zu stellen. Die Schadensersatzfristen sind
folgendermaßen gestaffelt: 1- 4 Tage 100%, 5-30 Tage 50%
7.
Haftung
Bei allen Hunden setzen wir das Bestehen einer
Tierhalterhaftpflicht-Versicherung voraus. Für Schäden,
die durch das Tier verursacht werden, haftet der Halter bzw.
dessen Versicherung.
Schadensersatzansprüche des Kunden
werden ausgeschlossen.
Für Tod, Entlaufen oder
„Beschädigung“ eines Tieres wird keine Haftung
übernommen. Bei Tod des Hundes wird grundsätzlich eine
pathologische oder eine tierärztliche Untersuchung
vorgenommen und bescheinigt. Die Hundepension Pfalz schließt
jede Haftung auf Schadenersatz aus, ebenfalls die
Vertragsverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen. Die Hundepension Pfalz übernimmt
keine Verantwortung für mitgebrachte Sachen (Decken,
Schüssel, Spielzeug, etc).
8.
Salvatorische Klausel, Schlussbestimmungen
Bei
Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die
Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame
Regelung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die dem
wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am Nächsten
kommt. Erfüllungsort ist 67475 Weidenthal, es gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland.
Die für den Sitz der
Hundepension Pfalz, örtlich zuständigen Gerichte sind
ausschließlich zuständig. Die Hundepension Pfalz kann
Klagen gegen den Auftraggeber auch an dessen Wohn- oder
Geschäftssitz erheben.
9.
Datenverarbeitung
Die
persönlichen Vertrags- und Registrierungsdaten unterliegen
dem Datenschutz und werden
nicht
an Dritte weitergegeben oder verkauft. Ausnahmen sind hierbei
gegenüber Öffentlichen Behörden bzw.
Amtsveterinären. Die Daten dienen lediglich der internen
Verarbeitung
und Rechnungsstellung.
Stand
der AGB 08.08.2009 die vorhergehende AGB bleibt für bis zum
07.08.2009 abgeschlossene Verträge gültig.