Allgemeine Geschäftsbedingungen Hundepension Pfalz
1.
Pensionsvertrag
1.1 Zwischen dem Hundehalter des
in Pension gegebenen Hundes und dem Inhaber der Hundepension Pfalz,
wird ein Pensionsvertrag abgeschlossen. Die hier aufgeführten
allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil eines jeden
Pensionsvertrages. Der Inhaber der Pension weist jeden Hundehalter
bei Vertragsabschluß ausdrücklich darauf hin, dass die
hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen
Bestandteil des Pensionsvertrages sind. Jeder Hundehalter, der
seinen Hund in die Pension gibt, versichert, in zumutbarer Weise von
dem Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Hundepension Pfalz, Kenntnis erlangt zu haben. Jeder Hundehalter,
der mit der Hundepension Pfalz einen Vertrag abschließt, ist
mit der Geltung der hier aufgeführten allgemeinen
Geschäftsbedingungen einverstanden.
1.2 Die
Hundepension gewährleistet jedem in Pension gegebenen Hund
während der vereinbarten Pensionsdauer auf dem umzäunten
Gelände, bzw. den vorhandenen Freigehegen, ausreichend Freilauf
zu verschaffen.
1.3 Der Hundehalter wird durch die
Hundepension unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund
gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der
Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß
übersteigen. Der Hundehalter ist verpflichtet, dafür Sorge
zu tragen, dass der Hundepension Pfalz, der Aufenthaltsort des
Hundehalters bekannt ist, so dass die Hundepension den Hundehalter
auch tatsächlich jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann. Oder
gegebenenfalls einen vereinbarten Ansprechpartner.
1.4 Der
Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der
Pension durch das Beratungsgespräch und durch die Möglichkeit
einer Besichtigung der Hundepension Pfalz, eingehend informiert. Der
Besitzer konnte die Hundepension vorab besichtigen. Besonderheiten
der Verpflegung, medizinischer Versorgung sowie
Verhaltensauffälligkeiten sind durch den Hundehalter vor
Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben.
1.5 Der
Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass
sein Hund auf eigene Gefahr in die Pension gegeben wird. Dieses
bezieht sich ebenfalls ausdrücklich auf die anderen in der
Pension befindlichen Hunde, bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen
den Tieren und deren Verletzungsfolgen.
2.
Aufnahmebedingungen
Der Hundehalter ist verpflichtet, auf
Verhaltensauffälligkeiten seines Hundes hinzuweisen,
insbesondere, wenn er schnappt, beißt, nachhaltig Menschen
anknurrt oder der Kampfhundeverordnung unterliegt. Der
Besitzer bestätigt dass sein Hund keine Gefahr für den
Menschen als auch für andere Hunde darstellt, falls doch, hat
der Besitzer die Pflicht darauf hinzuweisen und der Hund wird in
geeigneter und artgerechter Weise untergebracht.
Auch im
Interesse der anderen Gäste werden nur geimpfte und entwurmte
Tiere aufgenommen, des Weiteren müssen die Tiere frei von
ansteckenden Krankheiten wie von Milben, Flöhen, Läusen o.
ä. sein. Der Hund muss eine gültige Impfung gegen die
folgenden Impfungen haben: S H L T P (Staupe, Hepatitis,
Leptospirose, Tollwut, Parvovirose)
Vor der Abgabe des Tieres ist
der Impfausweis vorzulegen.
Es ist ebenfalls in letzter Instanz
der Hundepension vorbehalten zu entscheiden, ob der in Obhut
gegebene Hund, verträglich mit anderen Hunden ist, bzw.
gesundheitlich nach Augenschein in der Lage ist, um dementsprechend
die artgerechte Haltung des Hundes zu garantieren.
3. Tierarztkosten/Tierheim
3.1 Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen. Etwaige Zusatzkosten (Tierarzt,
Medikamente,
etc.) müssen vom Besitzer bei Abholung des Hundes beglichen
werden.
3.2 Der Hundehalter versichert, dass sein in
Pension gegebener Hund die nachfolgend genannten Impfungen besitzt.
Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Hundepension Pfalz
berechtigt, vom Pensionsvertrag zurückzutreten oder die
Impfungen auf Kosten des Hundehalters nachzuholen. Folgeschäden
vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des
Hundehalters. Die Hundepension Pfalz übernimmt hierfür
keinerlei Gewähr und schließt jeden Schadenersatz hierzu
aus. Der Hundehalter sichert zu, dass der Hund innerhalb des letzten
Jahres folgende Impfungen erhalten hat: Tollwut, Staupe, Hepatitis,
Leptospirose, Parvovirose (Virushusten nach Absprache).
3.3
Der in Pension gegebene Hund wird umgehend nach Ablauf der
vereinbarten Pensionsdauer durch den Hundehalter abgeholt. Im Falle
der Nichteinhaltung wird der Hund nach 7 Tagen einem Tierheim
zugeleitet. Das Tierheim wird von der Hundpension Pfalz ausgesucht.
Die in diesem Zusammenhang stehenden Kosten werden dem Hundehalter
in Rechnung gestellt.
3.4 Dem Hundehalter ist bekannt,
dass läufige Hündinnen nicht aufgenommen werden
können.Besondere Vereinbarungen sind in Notfällen
abzusprechen. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin
in Pension geben und dieses der Hundepension Pfalz verschweigen,
wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin
während der Pensionszeit) keine Haftung übernommen. Die
hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des
Hundehalters.
3.5 Der Verdacht auf eine Erkrankung des in
Pension zu gebenden Hundes ist ausdrücklich vom Hundehalter
bekanntzugeben. Die Hundepension Pfalz, übernimmt keine Haftung
für kranke Hunde und deren Folgen.
4.Pensionspreise
4.1
Preise siehe Preisliste. Der Bringtag zählt in voller Höhe
als Pensionstag. Der Abholtag zählt dann nicht als Pensionstag,
wenn der Hund in der Zeit bis 10.00 Uhr abgeholt wird.
4.2
Der Pensionspreis wird nach Absprache entweder im Vorraus per
Überweisung oder am Bringtag des Hundes entrichtet. Bei
Erst-Kunden sind 50 % der gesamten Pensionskosten im Voraus zu
entrichten.
5.
Das Futter
Das Trocken-, bzw. Nassfutter ist in den Preisen
nicht enthalten, wir empfehlen bei Hunden, die nur für ein paar
Tage bei uns sind, das eigene Futter mitzubringen, um einen
unnötigen Futterwechsel zu vermeiden. Sollte das Füttern
unseres Futters erwünscht sein, berechnen wir pro Tag und Hund,
einen Aufpreis von 2,00 €.
6. Anmeldung
Die
Anmeldung kann telefonisch, schriftlich ( Post oder E-Mail) oder
auch persönlich erfolgen. Umgehend nach der Anmeldung per Post
oder Email, erhalten Sie eine Buchungsbestätigung
zugestellt.Wir weisen jedoch ausdrücklich daraufhin, bei
vergessen der Unterschrift, gilt der Vertrag ebenfalls als
verbindlich, d.h. Der Vertag kommt beim Ausfüllen des
Anmeldeformulars ob per Email oder bei uns vor Ort, auch ohne
Unterschrift der Hundepension Pfalz und des Hundebesitzers zu stande
und ist verbindlich. Die Hundepension ist nicht verpflichtet die
Besitzverhältnisse des Hundes zu klären und verlässt
sich auf die Angaben des Besitzers bzw. Überbringers, die in
dem Vertrag gemacht wurden und die Eintragungen im Impfpass. Der
Besitzer oder Überbringer bestätigt, dass alle
Informationen betreffend des Hundes vollständig und
wahrheitsgetreu sind.
Auf Grund der geringen Aufnahmekapazität
und der damit verbundenen sorgfältigen Planung unsererseits,
behalten wir uns das Recht vor, bei Absagen der gebuchten Termine
Schadensersatzforderungen in Höhe von 50% bis zu 100% (je nach
Zeitraum der Absage) des geplanten Rechnungsbetrages in Rechnung zu
stellen. Die Schadensersatzfristen sind folgendermaßen
gestaffelt: 1- 4 Tage 100%, 5-30 Tage 50%
7.
Haftung
Bei allen Hunden setzen wir das Bestehen einer
Tierhalterhaftpflicht-Versicherung voraus. Für Schäden,
die durch das Tier verursacht werden, haftet der Halter bzw. dessen
Versicherung.
Schadensersatzansprüche des Kunden werden
ausgeschlossen.
Für Tod, Entlaufen oder „Beschädigung“
eines Tieres wird keine Haftung übernommen. Bei Tod des Hundes
wird grundsätzlich eine pathologische oder eine tierärztliche
Untersuchung vorgenommen und bescheinigt. Die Hundepension Pfalz
schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, ebenfalls die
Vertragsverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen. Die Hundepension Pfalz übernimmt keine
Verantwortung für mitgebrachte Sachen (Decken, Schüssel,
Spielzeug, etc).
8.
Salvatorische Klausel, Schlussbestimmungen
Bei Unwirksamkeit
einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der
übrigen unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine
Wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der
betreffenden Formulierung am Nächsten kommt. Erfüllungsort
ist 67475 Weidenthal, es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
Die für den Sitz der Hundepension Pfalz,
örtlich zuständigen Gerichte sind ausschließlich
zuständig. Die Hundepension Pfalz kann Klagen gegen den
Auftraggeber auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz erheben.
9.
Datenverarbeitung
Die persönlichen Vertrags- und Registrierungsdaten unterliegen dem Datenschutz und werden
nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft. Ausnahmen sind hierbei gegenüber Öffentlichen Behörden bzw. Amtsveterinären. Die Daten dienen lediglich der internen
Verarbeitung und Rechnungsstellung.
Stand
der AGB 01.05.2011 die vorhergehende AGB bleibt für bis zum
07.08.2009 abgeschlossene Verträge gültig.
HUNDEPENSION PFALZ
© Hundepension Pfalz & Erstes Hundezentrum / Kerstin Köhler 2011