Allgemeine Geschäftsbedingungen Hundepension Pfalz

1. Pensionsvertrag

1.1 Zwischen dem Hundehalter des in Pension gegebenen Hundes und dem Inhaber der Hundepension Pfalz, wird ein Pensionsvertrag abgeschlossen. Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil eines jeden Pensionsvertrages. Der Inhaber der Pension weist jeden Hundehalter bei Vertragsabschluß ausdrücklich darauf hin, dass die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Pensionsvertrages sind. Jeder Hundehalter, der seinen Hund in die Pension gibt, versichert, in zumutbarer Weise von dem Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hundepension Pfalz, Kenntnis erlangt zu haben. Jeder Hundehalter, der mit der Hundepension Pfalz einen Vertrag abschließt, ist mit der Geltung der hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
1.2 Die Hundepension gewährleistet jedem in Pension gegebenen Hund während der vereinbarten Pensionsdauer auf dem umzäunten Gelände, bzw. den vorhandenen Freigehegen, ausreichend Freilauf zu verschaffen.
1.3 Der Hundehalter wird durch die Hundepension unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Hundehalter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Hundepension Pfalz, der Aufenthaltsort des Hundehalters bekannt ist, so dass die Hundepension den Hundehalter auch tatsächlich jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann. Oder gegebenenfalls einen vereinbarten Ansprechpartner.
1.4 Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Pension durch das Beratungsgespräch und durch die Möglichkeit einer Besichtigung der Hundepension Pfalz, eingehend informiert. Der Besitzer konnte die Hundepension vorab besichtigen. Besonderheiten der Verpflegung, medizinischer Versorgung sowie Verhaltensauffälligkeiten sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben.
1.5 Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Pension gegeben wird. Dieses bezieht sich ebenfalls ausdrücklich auf die anderen in der Pension befindlichen Hunde, bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen.

2. Aufnahmebedingungen
Der Hundehalter ist verpflichtet, auf Verhaltensauffälligkeiten seines Hundes hinzuweisen, insbesondere, wenn er schnappt, beißt, nachhaltig Menschen anknurrt oder der Kampfhundeverordnung unterliegt. Der Besitzer bestätigt dass sein Hund keine Gefahr für den Menschen als auch für andere Hunde darstellt, falls doch, hat der Besitzer die Pflicht darauf hinzuweisen und der Hund wird in geeigneter und artgerechter Weise untergebracht.
Auch im Interesse der anderen Gäste werden nur geimpfte und entwurmte Tiere aufgenommen, des Weiteren müssen die Tiere frei von ansteckenden Krankheiten wie von Milben, Flöhen, Läusen o. ä. sein. Der Hund muss eine gültige Impfung gegen die folgenden Impfungen haben: S H L T P (Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Tollwut, Parvovirose)
Vor der Abgabe des Tieres ist der Impfausweis vorzulegen.
Es ist ebenfalls in letzter Instanz der Hundepension vorbehalten zu entscheiden, ob der in Obhut gegebene Hund, verträglich mit anderen Hunden ist, bzw. gesundheitlich nach Augenschein in der Lage ist, um dementsprechend die artgerechte Haltung des Hundes zu garantieren.


3. Tierarztkosten/Tierheim


3.1 Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen. Etwaige Zusatzkosten (Tierarzt,

Medikamente, etc.) müssen vom Besitzer bei Abholung des Hundes beglichen werden.
3.2 Der Hundehalter versichert, dass sein in Pension gegebener Hund die nachfolgend genannten Impfungen besitzt. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Hundepension Pfalz berechtigt, vom Pensionsvertrag zurückzutreten oder die Impfungen auf Kosten des Hundehalters nachzuholen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Hundepension Pfalz übernimmt hierfür keinerlei Gewähr und schließt jeden Schadenersatz hierzu aus. Der Hundehalter sichert zu, dass der Hund innerhalb des letzten Jahres folgende Impfungen erhalten hat: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose (Virushusten nach Absprache).
3.3 Der in Pension gegebene Hund wird umgehend nach Ablauf der vereinbarten Pensionsdauer durch den Hundehalter abgeholt. Im Falle der Nichteinhaltung wird der Hund nach 7 Tagen einem Tierheim zugeleitet. Das Tierheim wird von der Hundpension Pfalz ausgesucht. Die in diesem Zusammenhang stehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt.
3.4 Dem Hundehalter ist bekannt, dass läufige Hündinnen nicht aufgenommen werden können.Besondere Vereinbarungen sind in Notfällen abzusprechen. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in Pension geben und dieses der Hundepension Pfalz verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Pensionszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.
3.5 Der Verdacht auf eine Erkrankung des in Pension zu gebenden Hundes ist ausdrücklich vom Hundehalter bekanntzugeben. Die Hundepension Pfalz, übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen.


4.Pensionspreise

4.1 Preise siehe Preisliste. Der Bringtag zählt in voller Höhe als Pensionstag. Der Abholtag zählt dann nicht als Pensionstag, wenn der Hund in der Zeit bis 10.00 Uhr abgeholt wird.
4.2 Der Pensionspreis wird nach Absprache entweder im Vorraus per Überweisung oder am Bringtag des Hundes entrichtet. Bei Erst-Kunden sind 50 % der gesamten Pensionskosten im Voraus zu entrichten.



5. Das Futter
Das Trocken-, bzw. Nassfutter ist in den Preisen nicht enthalten, wir empfehlen bei Hunden, die nur für ein paar Tage bei uns sind, das eigene Futter mitzubringen, um einen unnötigen Futterwechsel zu vermeiden. Sollte das Füttern unseres Futters erwünscht sein, berechnen wir pro Tag und Hund, einen Aufpreis von 2,00 €.

6. Anmeldung
Die Anmeldung kann telefonisch, schriftlich ( Post oder E-Mail) oder auch persönlich erfolgen. Umgehend nach der Anmeldung per Post oder Email, erhalten Sie eine Buchungsbestätigung zugestellt.Wir weisen jedoch ausdrücklich daraufhin, bei vergessen der Unterschrift, gilt der Vertrag ebenfalls als verbindlich, d.h. Der Vertag kommt beim Ausfüllen des Anmeldeformulars ob per Email oder bei uns vor Ort, auch ohne Unterschrift der Hundepension Pfalz und des Hundebesitzers zu stande und ist verbindlich. Die Hundepension ist nicht verpflichtet die Besitzverhältnisse des Hundes zu klären und verlässt sich auf die Angaben des Besitzers bzw. Überbringers, die in dem Vertrag gemacht wurden und die Eintragungen im Impfpass. Der Besitzer oder Überbringer bestätigt, dass alle Informationen betreffend des Hundes vollständig und wahrheitsgetreu sind.
Auf Grund der geringen Aufnahmekapazität und der damit verbundenen sorgfältigen Planung unsererseits, behalten wir uns das Recht vor, bei Absagen der gebuchten Termine Schadensersatzforderungen in Höhe von 50% bis zu 100% (je nach Zeitraum der Absage) des geplanten Rechnungsbetrages in Rechnung zu stellen. Die Schadensersatzfristen sind folgendermaßen gestaffelt: 1- 4 Tage 100%, 5-30 Tage 50%


7. Haftung
Bei allen Hunden setzen wir das Bestehen einer Tierhalterhaftpflicht-Versicherung voraus. Für Schäden, die durch das Tier verursacht werden, haftet der Halter bzw. dessen Versicherung.
Schadensersatzansprüche des Kunden werden ausgeschlossen.
Für Tod, Entlaufen oder „Beschädigung“ eines Tieres wird keine Haftung übernommen. Bei Tod des Hundes wird grundsätzlich eine pathologische oder eine tierärztliche Untersuchung vorgenommen und bescheinigt. Die Hundepension Pfalz schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, ebenfalls die Vertragsverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die Hundepension Pfalz übernimmt keine Verantwortung für mitgebrachte Sachen (Decken, Schüssel, Spielzeug, etc).


8. Salvatorische Klausel, Schlussbestimmungen
Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am Nächsten kommt. Erfüllungsort ist 67475 Weidenthal, es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die für den Sitz der Hundepension Pfalz, örtlich zuständigen Gerichte sind ausschließlich zuständig. Die Hundepension Pfalz kann Klagen gegen den Auftraggeber auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz erheben.


9. Datenverarbeitung

Die persönlichen Vertrags- und Registrierungsdaten unterliegen dem Datenschutz und werden

nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft. Ausnahmen sind hierbei gegenüber Öffentlichen Behörden bzw. Amtsveterinären. Die Daten dienen lediglich der internen

Verarbeitung und Rechnungsstellung.



Stand der AGB 01.05.2011 die vorhergehende AGB bleibt für bis zum 07.08.2009 abgeschlossene Verträge gültig.

HUNDEPENSION PFALZ













































































































































































































© Hundepension Pfalz & Erstes Hundezentrum / Kerstin Köhler 2011